Allgemeine Verkaufsbedingungen
ALLGEMEINES
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Abweichende Bedingungen gelten nur für den Einzelfall und müssen schriftlich vereinbart werden.
ANGEBOTE
Unsere Angebote und sonstige Erklärungen sind in jeder Hinsicht unverbindlich. Die Preise gelten ab Betriebssitz in 4950 Weismes, rue de la Litorne 13, und beinhalten weder Mehrwertsteuer noch Transport- und Verzollungskosten. Schriftliche Angebote sind nur bis zum im Angebot angegebenen Datum gültig.
Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten und alle anderen technischen Daten usw. sind als annähernd zu betrachten.
LIEFERUNG
Lieferfristen sind stets unverbindlich. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers und der Abklärung aller technischen Fragen.
Der Verkäufer ist von der Lieferungspflicht entbunden im Falle höherer Gewalt, das heißt, bei jedem vom Verkäufer unabhängigen Grund oder wenn das Ereignis zum Teil nicht unter seiner Kontrolle liegt
Sollte der Kunde die Bestellung teilweise oder ganz annullieren, oder sollte er die Lieferung verweigern, ist er verpflichtet, eine Entschädigung von mindestens 30 % der Bestellung zu zahlen. Sollte der Verkäufer eine Entschädigung von mehr als 30% verlangen, muss er den Umfang seines Schadens beweisen.
BEANSTANDUNGEN
Der Käufer muss innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort prüfen und abholen.
Alle Mängel oder eventuellen Beschädigungen des Kaufgegenstandes müssen Rauwtec innerhalb von 3 Tagen nach dem Abholtermin oder dem Liefertermin schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten werden diese Beanstandungen nicht berücksichtigt und die Lieferung gilt als genehmigt. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung erfolgt nach Wahl Ersatzlieferung, Mangelbehebung oder Ersatz des Minderwertes unter Ausschluss weitergehender Schadenersatzansprüche.
TRANSPORT
Sobald der Kaufgegenstand den Betrieb verlassen hat oder von uns dem Transportunternehmen übergeben worden sind, reisen die Waren auf das Risiko des Käufers.
GEWÄHRLEISTUNG
Innerhalb der Garantiefrist hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung von Fehlern. Ein Anspruch auf Preisminderung besteht nicht, es sei denn, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Die Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht hat oder dass der Kaufgegenstand zuvor in einem vom Verkäufer nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Haftung des Verkäufers ist in allen Fällen auf den Betrag des Kaufpreises begrenzt. Immaterieller oder indirekter Schaden kann nicht durch den Käufer eingefordert werden.
DATENSCHUTZ
Die mitgeteilten personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt der Verkäufer nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte, mit Ausnahme bezüglich der nötigen Versandabwicklung und gesetzlicher Verpflichtungen und eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht statt.
BEDINGUNGEN FÜR DIE INDUSTRIEMONTAGE
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine sichere, reibungslose und ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeit zu ermöglichen. Das betrifft insbesondere notwendige behördliche Genehmigungen sowie Hinweise auf besondere Gefahren wie zum Beispiel Gefahren durch innerbetrieblichen Transport, Kranarbeiten, Absturzgefahren und Explosionsgefahren, wenn diese bei der Ausführung der Tätigkeiten beachtet werden müssen. Soweit neben Rauwtec auch der Kunde und/oder Dritte Leistungen erbringen, trägt der Kunde die Verantwortung für die Koordinierung der einzelnen Arbeitsabläufe.
Der Kunde hat alle Bau- und sonstigen erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenleistungen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeit erforderlich sind, auf seine Kosten zu übernehmen und jeweils fristgerecht fertigzustellen. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass am Leistungsort der Montage ein ordnungsgemäßes, gefahrloses Be- und Entladen gewährleistet ist.
Der Kunde ist verpflichtet, uns die für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, betriebliche Sicherheitsvorschriften, usw. unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zu übergeben.
Der Kunde stellt unentgeltlich die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Medien und Energien (wie Strom, Gas sowie Wasser). Der Auftraggeber stellt nach vorheriger Absprache zudem für den Zeitraum der Leistungserbringung unentgeltlich sowohl die für die Lagerung von Material sowie der Geräte und Werkzeuge erforderlichen Flächen als auch zur Unterbringung der persönlichen Sachen von Mitarbeitern von Rauwtec geeignete verschließbare Räume zur Verfügung.
Wir sind berechtigt, die Arbeiten durch qualifizierte und geeignete Subunternehmer durchzuführen zu lassen, insofern der Kunde rechtzeitig informiert wird.
Die geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung zum Nachweis und nur nach gesonderter Beauftragung durch den Kunden (schriftlich oder per E-Mail) erbracht.
Leistungsterminvorgaben des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn diese durch uns ausdrücklich bestätigt wurden. Wir haften insbesondere nicht für Verzögerungen in Folge einer Verschiebung des Zeitplans des Gesamtprojekts oder aus anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben.
ZAHLUNG
Alle unsere Rechnungen sind am vorgesehenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichtzahlung der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Kunde automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von vertraglichen Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich und von einer vertraglichen Pauschalentschädigung von 15 % auf den geschuldeten Betrag verpflichtet.
Ist eine Rechnung am Fälligkeitstermin nicht bezahlt, geht für die anderen noch nicht fälligen Rechnungen der Vorteil der eingeräumten Zahlungsfrist verloren und sie werden unmittelbar fällig.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Unser Gesellschaftssitz in 4750 Weywertz, Flossweg 20 ist Erfüllungsort.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt belgisches Recht; Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Rauwtec ist Sankt Vith oder Eupen unbeachtet des Erstellungs- oder Ausführungsortes des Vertrags. Wir können allerdings vor dem Gericht des Wohnsitzes unseres Kunden vorladen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Als Auslegungsregel ist festgehalten, dass die aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer gerichtlichen Entscheidung rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten steht.